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  • Gaspreise dürfen nicht allein an die Entwicklung des Ölpreises gebunden werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Sonst könnten Energieversorger über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne erzielen. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
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  • Gaspreise dürfen nicht allein an die Entwicklung des Ölpreises gebunden werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Sonst könnten Energieversorger über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne erzielen. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
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